Freiheit und Überwachung

Ende des 18. Jahrhunderts beschrieb der britische Philosoph Jeremy Bentham mit dem Panopticon eine Möglichkeit der totalen Überwachung: In einem Fabrikgebäude sollten von einem zentralen Ort aus sämtliche Arbeiter jederzeit durch eine kleine Anzahl an Wächtern überwacht werden können. Die Wächter sind dabei so platziert, dass sie von den Überwachten nicht gesehen werden können, welche daher niemals wissen können, ob sie gerade Gegenstand der Betrachtung sind oder nicht. Mit dieser Ungewissheit soll ein Konformitätsdruck erzeugt werden, sich jederzeit korrekt zu verhalten. Auch der Einsatz dieses Konzepts in Schulen und natürlich Gefängnissen wurde erwogen – für letzteres gab es tatsächlich einige Umsetzungen.

Bentham, der sich stets humanistischen Idealen verschrieben hatte, begründete sein Überwachungskonstrukt mit einer Argumentationslinie, die sich weite Teile der  heutigen Politik zu eigen gemacht haben: Die Freiheit des Einzelnen sei mit seiner Sicherheit gleichzusetzen. Nur, wer vollständig sicher sein kann, dass er nicht Opfer eines Verbrechens werden könne, sei nach Bentham tatsächlich frei. Eine Argumentationslinie, die durch den ehemaligen Innenminister Friedrich aufgegriffen wurde – er erhob die Sicherheit gar zum „Supergrundrecht“.

Dieser eingeschränkten Definition von Freiheit hält jedoch das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden „Volkszählungsurteil“ eine völlig andere Sichtweise entgegen: Nur, wer sich sicher sein kann, dass seine Handlungen nicht überwacht werden, ist wirklich frei in dem, was er tut. Denn bei Überwachung „könne die Einzelperson der freien Selbstbestimmung beraubt und zum Gegenstand fremder Willensausübung und Kontrolle werden.“ Zudem verletzt eine vollständige Überwachung die durch Art 5 Abs. 1 GG gewährleistete Meinungsfreiheit, denn „zu ihr gehöre auch die Freiheit, bestimmte Tatsachen nicht mitzuteilen“. Oder, um es in zwei Sätzen der Urteilsbegründung des Volkszählungsurteils zusammenzufassen:

„Individuelle Selbstbestimmung setzt aber – auch unter den Bedingungen moderner Informationsverarbeitungstechnologien – voraus, daß dem Einzelnen Entscheidungsfreiheit über vorzunehmende oder zu unterlassende Handlungen einschließlich der Möglichkeit gegeben ist, sich auch entsprechend dieser Entscheidung tatsächlich zu verhalten. Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffende Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu entscheiden.“

So unterschiedlich diese beiden Sichten auf die individuelle Freiheit des Einzelnen sind, in einer Sache sind sie sich beide einig: Überwachung ändert das Verhalten des Menschen. Diese Beobachtung wird in der Psychologie „Hawthorne-Effekt“ genannt und erstmals in den 1920er Jahren in den Hawthorne-Werken in den USA festgestellt. Der Effekt wird darauf zurückgeführt, dass Menschen als soziale Wesen stets bemüht sind, gewisse Erwartungen, die ein Überwacher an sie stellt, zu erfüllen – um beispielsweise eine Belohnung zu erhalten oder einer Strafe oder einem Konflikt aus dem Weg zu gehen. Dies zeigt, dass die Befürchtungen des Bundesverfassungsgerichts und die Annahmen Benthams nicht aus der Luft gegriffen sind: Überwachung beeinflusst und steuert das Verhalten von Menschen. Der einzige Konflikt der Parteien liegt im Verständnis von Freiheit.

Doch welche Definition sollte für unsere Gesellschaft herangezogen werden? Die Verfasser des Grundgesetzes haben sich mit dieser Frage auseinandergesetzt und die Grundlage geschaffen, der das Bundesverfassungsgericht gefolgt ist: In Art 2 Abs. 1 GG wird die sogenannte „Allgemeine Handlungsfreiheit“ festgeschrieben. Nach diesem Verständnis ist ein Mensch frei, zu tun was immer er möchte, solange er die Freiheit anderer Menschen respektiert. Gerade dies ist natürlich nicht möglich, wenn mit Hilfe von Überwachung indirekt Druck auf den Menschen ausgeübt wird, sein Verhalten anzupassen.

Im besten Fall werden kleine Verhaltensänderungen folgen, wie es uns Regierungsmitglieder demonstrieren: sie benutzen im Ausland Wegwerf-Mobiltelefone, um sich der Überwachung zu entziehen. Auch jede Privatperson könnte sich überlegen, welche Dinge noch ungefährdet getan werden können und welche nicht – das ist schon eine deutliche Reduktion der Freiheit und der freien Entfaltung. Im schlimmsten Fall führt Überwachung jedoch dazu, dass Menschen ihre Meinung nicht mehr äußern, ihre verbrieften Rechte auf politische Opposition nicht mehr ausüben und vielleicht irgendwann an keiner wirklich freien Wahl mehr teilnehmen können. Damit wäre die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ am Ende und wir hätten mit Orwell den größten Hellseher der Geschichte erhalten.

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